Patienteninformation
Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer ergotherapeutischen Behandlung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung zur Ergotherapie. Die Verordnung inklusive Therapiekonzept wird von mir an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet. Diese Bewilligung dient als Grundlage für die Rückerstattung der Behandlungskosten.
Rückerstattung
Je nach Krankenkasse werden ca. 50% der Kosten refundiert. Sollten sie eine entsprechende Zusatz- oder Unfallversicherung haben, können sie dort den Selbstbehalt einreichen.
Andere Behandlungen
Es ist keine ärztliche Verordnung notwendig.
Terminvereinbarung
Terminvereinbarung bitte telefonisch unter 0699/ 11 300 598
Umgang mit Daten
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und sind keinen dritten Personen zugänglich.