Patienteninformation


Verordnung

Für die Inanspruchnahme einer ergotherapeutischen Behandlung benötigen Sie von Ihrem Hausarzt oder Facharzt eine Verordnung zur Ergotherapie. Die Verordnung inklusive Therapiekonzept wird von mir an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet. Diese Bewilligung dient als Grundlage für die Rückerstattung der Behandlungskosten.

Rückerstattung

Je nach Krankenkasse werden ca. 50% der Kosten refundiert. Sollten sie eine entsprechende Zusatz- oder Unfallversicherung haben, können sie dort den Selbstbehalt einreichen.

Andere Behandlungen

Es ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarung bitte telefonisch unter 0699/ 11 300 598

Umgang mit Daten

Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und sind keinen dritten Personen zugänglich.